Schleswig-Holstein muss die Einigung bei Asylpaket II im Bundesrat..

29.01.2016

Schleswig-Holstein muss die Einigung bei Asylpaket II im Bundesrat unterstützen

Kommunen dürfen bei Sozialleistungen für anerkannte Asylbewerber nicht allein gelassen werden.  

Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben sich am gestrigen Abend auf eine gemeinsame Linie beim Asylpaket II verständigt. Anschließend haben die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin weitere Aspekte der Integrationsverantwortung beraten. Dazu erklärt der CDU-Landesvorsitzende und Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU (KPV) Ingbert Liebing:
„Ich begrüße, dass es bei der Umsetzung des Asylpaketes II endlich einen Durchbruch in den Verhandlungen gegeben hat. Das ist ein wichtiges Signal auch für die Kommunen in Schleswig-Holstein. Ich erwarte, dass die gesetzgeberische Umsetzung jetzt schnellstmöglich erfolgt. Dazu muss Schleswig-Holstein seinen Beitrag durch eine konstruktive und zügige Beratung und Zustimmung im Bundesrat leisten. Dies gilt auch für die Vereinbarung, Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. Hiermit können die Kommunen bei konsequenter Umsetzung entscheidend entlastet werden.

Hinsichtlich einer Residenzpflicht für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge ermutige ich die Bundesregierung, die rechtlichen Details sowie organisatorischen Fragen kurzfristig zu klären und möglichst bald erste Eckpunkte der Umsetzung vorzulegen. Die Residenzpflicht schafft Planungsgrundlage in den Kommunen. Zusätzlich wird der zum Teil extrem angespannte Wohnungsmarkt ein wenig entlastet, weil bei der Verteilung dann gezielter bestehender Leerstand berücksichtigt werden kann. Dabei ist es aus meiner Sicht wichtig, die Residenzpflicht in strukturschwächeren Regionen mit besonderen Integrationsmaßnahmen nicht nur hinsichtlich Arbeit und Spracherwerb, sondern auch hinsichtlich einer wirtschaftlichen Förderung zu verbinden.

Vor dem Hintergrund, dass anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber zunächst in größerer Zahl ALG II beziehen werden, erwarten die Kommunen seitens des Bundes und der Länder Unterstützung bei den zu erwartenden Ausgabensteigerungen im Bereich der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU). Die Kommunen dürfen nicht alleine gelassen werden. Deshalb ist ein Weg zu wählen, der eine Bundesauftragsverwaltung bei KdU verhindert und trotzdem zielgerichtet die Kommunen mit höherem KdU-Aufwand unterstützt.“

 

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