Ausnahme vom Mindestlohn für Flüchtlinge wäre ein 'Integrationsturbo'

15.02.2016

Kieler CDU Kreisvorsitzender Thomas Stritzl MdB:
Ausnahme vom Mindestlohn für Flüchtlinge wäre ein 'Integrationsturbo'
"Der Vorschlag bei der Einstellung von Flüchtlingen - genauso wie bei Langzeitarbeitslosen - eine halbjährige Abweichung vom Mindestlohn zuzulassen ist richtig", so der Kieler CDU Kreisvorsitzende Thomas Stritzl MdB.
Genauso wenig wie im Falle von langfristig Erwerbslosen führe das Aussetzen des Mindestlohns für Flüchtlinge zu Verzerrungen in der Arbeitswelt.
Vielmehr trage dies der unzureichenden Qualifikation der Betreffenden (Sprache, Befähigung) insoweit Rechnung, als sich die notwendige 'Anpassungszeit' im Lohngefüge dann widerspiegeln könne. Gegenüber den 'normal-qualifizierten' mit Mindestlohn sei es ebenfalls gerechter und ermögliche den Unternehmern wirtschaftlich die Einstellung.
Eine solche Ausnahmeregelung sei damit ein eindeutiges Plus für die Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft.
"Integration findet in der Wirklichkeit der Arbeitswelt statt und nicht auf 'dem roten Sofa' von Herrn Ralf Stegner", so Thomas Stritzl.