Tagesordnungspunkt: Bevorzugtes Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer
Antragsteller: CDU (Alexander Blazek, Denis Schneider, Florian Weigel)
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit es möglich ist, das Rechtsabbiegen an Kreuzungen für Fahrradfahrer auch bei roten Ampeln oder sonstigen gesperrten Durchfahrten zu ermöglichen.
Begründung:
Wird ein Fahrradweg neben dem Fußweg geführt, können Fahrradfahrer auch beim Rotzeichen an der Ampel rechts abbiegen.
Durch die Verlegung und Führung des Radverkehrs auf einer Spur mit den Kraftwagen gilt ein Rotzeichen auch für die Fahrradfahrer. Die Fahrradfahrer müssen auch dort halten, wo sie früher einmal rechts abbiegen konnten und immer noch rechts abbiegen dürften, wenn sie auf dem Radweg neben dem Gehweg gefahren wären.
Durch die gemeinsame Führung sollen für den Radfahrer keine Nachteile entstehen, außerdem ist es wünschenswert, den Radverkehr ohne Anhalten fließen zu lassen, um ihn attraktiv zu halten.
Daher wäre es angebracht zu prüfen, ob man das Rechtsabbiegen nicht auch Radfahrern ermöglichen könnte, die auf der Straße fahren.
Besonders auffallend ist der Bereich Holtenauer Straße zwischen Knooper Weg und Dreiecksplatz, die Olshausenstraße, der Knooper Weg, Beseler Allee und Teile der Feldstraße u.a.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
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